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   VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 6 S 2074/05   

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VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 6 S 2074/05 (https://dejure.org/2006,19105)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.05.2006 - 6 S 2074/05 (https://dejure.org/2006,19105)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 6 S 2074/05 (https://dejure.org/2006,19105)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Heimschließung teilweise bestätigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abteilung eines Senioren- und Pflegeheims bleibt geschlossen - Geschlossene Psychiatrie im Heim nun auch gerichtlich untersagt

Besprechungen u.ä.

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 11, 17, 19 HeimG; § 80 Abs. 5 VwGO
    Zum Betrieb einer geschlossenen Abteilung durch einen unzuverlässigen Heimbetreiber [unzuverlässiger Heimbetreiber, Betrieb einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung, Untersagung des Heimbetriebes, sofortiger Vollzug, Untersagung einer Abteilung oder des gesamten ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 10 S 596/90

    Unzuverlässigkeit iSd HeimG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 6 S 2074/05
    Unzuverlässig i. S. des § 11 Abs. 2 Nr. 1 HeimG ist derjenige, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens Grund zu der Befürchtung bietet, dass er seinen beruflichen Pflichten beim Betrieb einer in § 1 Abs. 1 Satz 1 HeimG genannten Einrichtung in Zukunft nicht genügen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.04.1990 - 10 S 596/90 -, Urt. v. 13.09.1988 - 10 S 1049/87 -).

    Bei dieser Wertung ist, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat, ein strenger Maßstab anzulegen, der wegen der erhöhten Schutzbedürftigkeit der in den Heimen betreuten Menschen weiter reicht als sonst im Gewerberecht üblich (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.04.1990 - 10 S 596/90 - OVG Rh.-Pf., Urt. v. 07.10.1986, NVwZ 1987, 425; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2002, NJW 2002, 3119).

    Sind Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass dies dem Betrieb nicht wesensfremd ist, sondern ihm im Gegenteil als prägendes Merkmal anhaftet, braucht die Behörde mit Aufsichtsmaßnahmen und - letztendlich - mit der Untersagung des weiteren Betriebs nicht zuzuwarten, bis der Nachweis erbracht ist, dass den Heimbewohnern hieraus konkrete Gefahren erwachsen (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.04.1990, a.a.O., Urt. v. 13.09.1988, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2004 - 6 S 22/04

    Öffentliches Interesse an sofortiger Vollziehung einer Anordnung nach § 17 Abs 1

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 6 S 2074/05
    Zu Recht haben Landratsamt und Verwaltungsgericht die Rechtsgrundlage eines solchen Aufnahmestopps, der nicht etwa als eine Teiluntersagung des Betriebs zu werten ist (vgl. Senat, Beschl. v. 08.06.2004, VBlBW 2005, 114 im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.03.2001 - 8 S 301/01 - anders BayVGH, Beschl. v. 12.04.2000, GewArch 2000, 283), in § 17 Abs. 1 Satz 1 HeimG gesehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2001 - 8 S 301/01

    Pflegeheim: Fachkraftquote - Abweichung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 6 S 2074/05
    Zu Recht haben Landratsamt und Verwaltungsgericht die Rechtsgrundlage eines solchen Aufnahmestopps, der nicht etwa als eine Teiluntersagung des Betriebs zu werten ist (vgl. Senat, Beschl. v. 08.06.2004, VBlBW 2005, 114 im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.03.2001 - 8 S 301/01 - anders BayVGH, Beschl. v. 12.04.2000, GewArch 2000, 283), in § 17 Abs. 1 Satz 1 HeimG gesehen.
  • VGH Bayern, 12.04.2000 - 22 CS 99.3761

    Heimrecht: Notwendige Anzahl von Pflegekräften in einem Altenpflegeheim

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 6 S 2074/05
    Zu Recht haben Landratsamt und Verwaltungsgericht die Rechtsgrundlage eines solchen Aufnahmestopps, der nicht etwa als eine Teiluntersagung des Betriebs zu werten ist (vgl. Senat, Beschl. v. 08.06.2004, VBlBW 2005, 114 im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.03.2001 - 8 S 301/01 - anders BayVGH, Beschl. v. 12.04.2000, GewArch 2000, 283), in § 17 Abs. 1 Satz 1 HeimG gesehen.
  • OVG Bremen, 12.03.2002 - 1 B 23/02

    Persönliche Unzuverlässigkeit eines Trägers eines Altenheims ; Untersagung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 6 S 2074/05
    Bei dieser Wertung ist, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat, ein strenger Maßstab anzulegen, der wegen der erhöhten Schutzbedürftigkeit der in den Heimen betreuten Menschen weiter reicht als sonst im Gewerberecht üblich (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.04.1990 - 10 S 596/90 - OVG Rh.-Pf., Urt. v. 07.10.1986, NVwZ 1987, 425; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2002, NJW 2002, 3119).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.1986 - 7 A 48/86

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 6 S 2074/05
    Bei dieser Wertung ist, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat, ein strenger Maßstab anzulegen, der wegen der erhöhten Schutzbedürftigkeit der in den Heimen betreuten Menschen weiter reicht als sonst im Gewerberecht üblich (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.04.1990 - 10 S 596/90 - OVG Rh.-Pf., Urt. v. 07.10.1986, NVwZ 1987, 425; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2002, NJW 2002, 3119).
  • VGH Bayern, 20.06.2001 - 22 CS 01.966
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 6 S 2074/05
    Inwiefern ein Aufnahmestopp schließlich eine Erhöhung der Vergütung bzw. der Entgelte zur Folge haben könnte, was dazu führte, dass mit dem Sozialhilfeträger bzw. den Pflegesatzparteien Einvernehmen anzustreben wäre (vgl. § 17 Abs. 2 u. 3 HeimG), kann ebenso offenbleiben, da - sollte sich die Antragstellerin überhaupt auf einen solchen Verfahrensfehler berufen können (vgl. hierzu BayVGH, Beschl. v. 20.06.2001 - 22 CS 01.966 -) - dieser im Hauptsacheverfahren noch geheilt werden könnte (vgl. § 45 Abs. 1 Nr. 5 LVwVfG), so dass er einstweilen keine andere Abwägungsentscheidung rechtfertigte.
  • OVG Berlin, 30.11.1978 - I S 178.78
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 6 S 2074/05
    Ob darüber hinaus die Untersagung der Aufnahme (jüngerer) psychisch kranker Personen in den offenen Teil der Einrichtung angeordnet werden könnte (vgl. hierzu OVG Berlin, Beschl. v. 30.11.1978 - I S 178.78 -), kann dahinstehen, da sich die Erforderlichkeit einer solchen Anordnung einstweilen nicht feststellen lässt.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 6 S 734/09

    Zuverlässigkeit des Heimträgers

    Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit des Trägers eines Heims nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 des Heimgesetzes für Baden-Württemberg (Landesheimgesetz - LHeimG) vom 10.06.2008 (GBl. S. 169), das am 01.07.2008 in Kraft getreten ist und die Anwendung des Heimgesetzes des Bundes ausschließt (§ 28 LHeimG), ist - wie bisher zum Heimgesetz des Bundes - ein strenger Maßstab anzulegen, der wegen der erhöhten Schutzbedürftigkeit der in den Heimen betreuten Menschen weiter reicht als sonst im Gewerberecht üblich (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 24.05.2006 - 6 S 2074/05 -).

    Bei dieser Wertung war ein strenger Maßstab anzulegen, der wegen der erhöhten Schutzbedürftigkeit der in den Heimen betreuten Menschen weiter reichte als sonst im Gewerberecht üblich (vgl. Beschl. des Senats vom 24.05.2006 - 6 S 2074/05 - juris Rn. 7, m.w.N.; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 24.04.1990 - 10 S 596/90 - juris, Rn. 3, Urt. vom 13.09.1988 - 10 S 1049/87 - UA S. 13 f.; Butz, in: Kunz/Butz/Wiedemann, HeimG, 10. Aufl. 2004, § 11 Rn. 21).

    Waren Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass dies dem Betrieb nicht wesensfremd war, sondern ihm im Gegenteil als prägendes Merkmal anhaftete, brauchte die Behörde mit Aufsichtsmaßnahmen und - letztendlich - mit der Untersagung des weiteren Betriebs nicht zuzuwarten, bis der Nachweis erbracht war, dass den Heimbewohnern hieraus konkrete Gefahren erwuchsen (vgl. Beschl. des Senats vom 24.05.2006, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 24.04.1990, a.a.O., Urt. vom 13.03.1998, a.a.O.).

  • VG Lüneburg, 12.12.2017 - 4 A 639/16

    Aufnahmestopp; Dienstplangestaltung; Fachkraftquote; Mangel; Pflegeheim

    Diese Regelung findet vorliegend in Abgrenzung zur (Teil-) Untersagung des Betriebs nach § 13 NuWG Anwendung, denn nach § 2 Abs. 2 NuWG ist der Heimbetrieb als solcher nicht von der Zahl der Bewohner/innen abhängig, sodass der streitgegenständliche Aufnahmestopp nicht etwa als (Teil-) Betriebsuntersagung zu werten ist (ebenso zu ähnlichen Regelungen wie § 11 NuWG: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7.8.2013 - 12 B 720/13 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.5.2006 - 6 S 2074/05 -, Beschluss vom 8.6.2004 - 6 S 22/04 - sowie Beschluss vom 16.3.2001 - 8 S 301/01 - VG Stuttgart, Beschluss vom 6.2.2017 - 1 L 519/16 - VG Würzburg, Beschluss vom 17.2.2016 - W 3 S 16.95 - VG Berlin, Beschluss vom 7.2.2007 - 14 A 102.06 - VG Stuttgart, Urteil vom 12.7.2002 - 10 K 74/01 - zitiert jeweils nach juris.
  • VG Göttingen, 08.01.2009 - 2 A 3/08

    Mängel in der Pflegedokumentation als Rechtfertigung für eine heimrechtliche

    Angesichts der Bedeutung der Pflichten des Heimträgers und der Heimleitung sowohl aus § 11 Abs. 1 Nr. 3 und 7 wie auch aus § 13 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 HeimG für eine qualifizierte Betreuung und damit für den elementaren Schutz des hohen Gutes der Gesundheit der Heimbewohner genügt bei einer unzureichenden Pflegeplanung und -dokumentation allein dieser Dokumentationsmangel, um die von § 17 Abs. 1 HeimG verlangte Gefährdung des Wohls der Bewohnerinnen und Bewohner annehmen zu können (ebenso: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.06.2004 - 6 S 22/04 -, GewArch 2004, 423; Beschluss vom 24.05.2006 - 6 S 2074/05 -, PflegeR 2006, 494; VG Köln, Urteil vom 22.02.2006 - 21 K 4306/04 -, zitiert nach juris).
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